Heilpraktiker: Profi in Naturheilkunde und alternativer Medizin
Neben Ärzten können in Deutschland auch Heilpraktiker die Heilkunde, zumindest teilweise, ausüben, sofern sie im Besitz einer staatlichen Erlaubnis dazu sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, müssen sich angehende Heilpraktiker einer amtsärztlichen Überprüfung stellen.
Da Heilpraktiker kein Ausbildungsberuf ist, gibt es auch keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Ausbildung. Zahlreiche private Heilpraktikerschulen bieten Lehrgänge unterschiedlicher Dauer an, damit die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben. An diesen Instituten wird beispielsweise Anatomie, Pathologie, Diagnostik und Therapie gelehrt.
Um die amtsärztliche Überprüfung zu bestehen, ist eine systematische Ausbildung erforderlich. Mit der Überprüfung soll gewährleistet werden, dass von dem angehenden Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Demzufolge werden umfassende Kenntnisse in verschiedenen Fachbereichen, wie zum Beispiel das Erkennen und die Erstversorgung akuter Notfälle, Injektions- und Punktionstechniken, Berufs- und Gesetzeskunde sowie Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre abverlangt.
Neben allgemein praktizierenden Heilpraktikern gibt es seit einigen Jahren auch Heilpraktiker mit einer Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Von letzteren ist der Psychologische Psychotherapeut abzugrenzen, der kein Heilpraktiker ist, sondern den Ärzten zugeordnet wird und üblicherweise ein ausgebildeter Diplom-Psychologe ist.
Allgemein praktizierende Heilpraktiker betätigen sich hauptsächlich auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Alternativmedizin. Therapieformen wie Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Kinesiologie, Ausleitungs- und Aromatherapie sind sehr gebräuchlich. Im Normalfall bezahlt der Patient die Behandlung durch einen Heilpraktiker selbst, bestimmte Heilverfahren werden teilweise auch von den Krankenkassen, vor allem von den privaten Krankenkassen übernommen.