Energiepass – Was sollten Eigentümer wissen?
Wer als Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt ab dem 01. Juli 2008 einen so genannten Energieausweis, den er potenziellen Käufern bzw. Mietern vorlegen kann. Aus diesem Energieausweis geht hervor, wie das Haus in Bezug auf seine baulichen und heiztechnischen Voraussetzungen einzuschätzen ist und welche Heizkosten zu erwarten sind. Für künftige Mieter und Käufer ist das natürlich ein wichtiges Kriterium hinsichtlich der Kostenplanung.
Doch auch dem Eigentümer bringt der neue Energiepass Klarheit: Ein Energieberater vermerkt auf dem Ausweis, welche Maßnahmen zur Sanierung aus seiner Sicht empfehlenswert sind. Wichtigste Inhalte eines gültigen Energieausweises sind somit die Gebäudedaten sowie die Sanierungstipps.
Ein Energiepass ist derzeit noch freiwillig für alle Gebäude, mit Ausnahme von Neubauten, bei denen er bereits vorgeschrieben ist. Dies ändert sich entsprechend der Energiesparverordnung 2007 allerdings spätestens ab dem 01. Juli 2008. Die Ausstellung von einem Gebäudepass ist natürlich kostenpflichtig. Nicht wenige Anbieter versprechen kostengünstige Ausweise, die einfach über das Internet ausgefüllt und bestellt werden können. Dennoch empfiehlt sich eine Vorortbegehung und eine Energieberatung, denn nur auf diese Weise können angemessene Sanierungstipps für die Eigentümer gegeben werden.
Da die Sanierungsempfehlungen Vorschrift für den Energieausweis sind, entsprechen viele Billig-Energiepässe nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wer also einen Energiepass erwerben möchte, sollte sich die Bedingungen vorher gründlich durchlesen und auch das Gespräch mit dem jeweiligen Anbieter suchen.
Zur Orientierung sollte man wissen, dass momentan zwei verschiedene Verfahren für den Energiepass gelten. Zum einen gibt es den Verbrauchsausweis, der die Heizkostenabrechnungen von drei Jahren auswertet, und zum anderen den Bedarfsausweis, bei dem kompetente Energieberater die Bausubstanz gründlich bewerten.